Werte und Normen
Allgemeines zum Fach
Der Unterricht im Fach Werte und Normen ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG § 128) verankert. Demnach sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Werte und Normen-Unterricht verpflichtet, sobald sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Wenn dies auf mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs zutrifft, hat die Schule das Fach Werte und Normen als ordentliches Lehrfach einzurichten.
Unterrichtsumfang
Das Fach Werte und Normen wird in der Sekundarstufe I mit zwei Wochenstunden und in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgang 11) mit drei Wochenstunden unterrichtet. In der Qualifikationsphase kann Werte und Normen als dreistündiges Ergänzungsfach oder dreistündiges Prüfungsfach (P4/P5) gewählt werden. Die Belegung als Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau (P1-3) ist nicht möglich.
Was wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern vermitteln?
Das Fach Werte und Normen greift Fragen auf, die jedem in den Sinn kommen, sobald man sich über sein Selbst oder unsere Umwelt Gedanken machen: Wer bin ich? Was habe ich mit den anderen gemeinsam? Was unterscheidet mich von ihnen? Wie kann ein friedliches Zusammenleben funktionieren? Was kann ich wissen? Was darf ich hoffen? Wie soll meine / unsere Zukunft aussehen?
Die meisten dieser Fragen werden wir im Unterricht nicht abschließend beantworten können. Was der Unterricht im Fach Werte und Normen jedoch leisten kann, ist, Orientierungshilfen anzubieten, indem wir uns gemeinsam mit den verschiedenen, bereits gegebenen Antworten – seien es philosophische oder religiöse – kritisch auseinandersetzen und zu eigenen Urteilen gelangen.
Damit leistet das Unterrichtsfach Werte und Normen einen besonderen Beitrag, um den im Niedersächsischen Schulgesetzes (§ 2) formulierten Ansprüchen, „[…] die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen“ weiterzuentwickeln, gerecht zu werden.
Inhalte des Kerncurriculums
Einen Überblick über das breite Themenspektrum unseres Faches bietet das neue Kerncurriculum für die Sekundarstufe I. Die hier verbindlich gesetzten Leitthemen werden durch die Fachschaft Werte und Normen mit konkreten Inhalten gefüllt, die sich möglichst nah an der Erfahrungswelt unserer Schüler befinden.
Inhaltsbezogene Kompetenzbereiche |
Leitthemen für die Schuljahrgänge 5 und 6 |
Leitthemen für die Schuljahrgänge 7 und 8 |
Leitthemen für die Schuljahrgänge 9 und 10 |
Fragen nach dem Ich
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Ich und meine Beziehungen |
Das Ich und seine sozialen Rollen |
Entwicklung und Gestaltung von Identität |
Fragen nach der Zukunft
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Glück und Lebensgestaltung |
Konstruktiver Umgang mit Krisen |
Verantwortung für Natur und Umwelt |
Fragen nach Moral und Ethik
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Regeln für das Zusammenleben |
Liebe und Sexualität |
Ethische Grundlagen für Konfliktlösungen |
Fragen nach der Wirklichkeit
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Leben in Vielfalt |
Menschenrechte und Menschenwürde |
Wahrheit und Wirklichkeit |
Fragen nach Orientierungsmöglichkeiten
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Aspekte von Religionen und Weltanschauungen |
Leben in religiös und weltanschaulich geprägten Kulturen |
Deutungsmöglichkeiten und –grenzen Religionen und Weltanschauungen |
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium (Hrsg.): Kerncurriculum für das Gymnasium, Jahrgänge 5 – 10, Hannover 2017, S. 11.
Beitrag eingestellt von Carsten Eichelberger
Stand: 2021