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Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendare, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter, Vertreter der sonstigen Mitarbeiter der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

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