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Euer Personalrat

Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):


Björn Affeld
Svenja Fessel
Katrin Hennig
Frank Kutics (Vorsitz)
Anne Leissink

Grundsätze

  • Der Schulpersonalrat (SPR) ist nur für schulinterne Angelegenheiten zuständig.
  • Das Funktionieren des Systems Schule steht bei der Arbeit des SPR im Fokus.
  • Es besteht grundsätzlich Schweigepflicht (aber nicht gegenüber den anderen SPR-Mitgliedern).
  • Die Schulleitung (SL) und der SPR bemühen sich um eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Rechte/Aufgaben

Der SPR …

  • … wirkt unrechtmäßiger Benachteiligung von einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigungsgruppen entgegen.
  • … unterstützt die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbeschädigter und sonstiger Schutzbedürftiger.
  • … fordert die Beachtung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Vereinbarungen ein.
  • … nimmt die Beschwerden der Beschäftigten entgegen und verfolgt diese, sofern sie gerechtfertigt erscheinen, weiter.
  • … fördert die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg.
  • … nimmt an Vorstellungs- oder Einstellungsgesprächen teil.
  • … nimmt Einsicht in eine Personalakte (nur mit Zustimmung des Betroffenen).
  • … nimmt bei Personalgesprächen auf Wunsch des /der Betroffenen teil.

Mitbestimmungspflichtig sind auf SPR-Ebene u. a. (NPersVG, § 66, 67)

  • Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, der Rufbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes
  • Grundsätze für die Verteilung von Aufsichts- und Bereitschaftsdiensten
  • Bestellung und Abberufung eines Beauftragten für Arbeitssicherheit
  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
  • technische Einrichtungen zur Überwachung
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden
  • Aufstellung oder wesentliche Änderung von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Anordnung von vorhersehbarer Mehrarbeit und Überstunden;
    von unvorhersehbar notwendigen Anordnungen und Maßnahmen ist der Personalrat unverzüglich zu unterrichten
  • Bestellung und Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

keine Mitsprache u. a. bei (NPersVG, § 101)

  • Unterrichtsverteilung
  • Abordnung für maximal ein Schulhalbjahr
  • flexibler Unterrichtseinsatz
  • Gewährung von Anrechnungsstunden für besondere Belastung
  • Entscheidungen der SL über den Einsatz von Lehrkräften in Unterrichtsfächern oder Schulformen, für die sie die Lehrbefähigung nicht erworben haben, der ihnen aber nach Vorbildung und bisheriger Tätigkeit zugemutet werden kann
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