„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“ Dazu haben sich 1948 über 160 Staaten dieser Welt in einem Internationalen Pakt bekannt.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), Artikel 26
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
In Deutschland (Niedersachsen) hat grundsätzlich jeder Schüler eine Schulpflicht, diese endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn. Das heißt, dass Schüler zwölf Jahre lang eine schulische Einrichtung besuchen müssen und auch während ihrer Ausbildung eine Berufsschule besuchen müssen, falls sie noch keine zwölf Jahre absolviert haben. Dadurch hat jedes Kind und jeder Jugendlicher das Recht, zwölf Jahre lang schulische Bildung zu erhalten.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es nicht in allen Ländern die Schulpflicht. In vielen Staaten gibt es lediglich die Bildungs- bzw. Unterrichtspflicht. Das heißt, dass Eltern zwar dazu verpflichtet sind, ihrem Kind die Schulbildung zu ermöglichen, aber nicht der Zwang besteht, dieses in einer Schule unterrichten zu lassen. Hier ist nicht das Wo entscheidend, sondern die Bildung an sich. In Ländern wie Frankreich, Österreich, Australien, Dänemark oder die USA können Eltern ihre Kinder zu Hause selbst unterrichten oder in anderen Einrichtungen unterrichten lassen.
Dennoch, 263 Millionen Kinder und Jugendliche weltweit gehen gar nicht zur Schule. Das entspricht in etwa einem Viertel der Bevölkerung Europas. Dies ist das zentrale Ergebnis der aktuellen UNESCO-Studie „Leaving no one behind: How far on the way to universal primary and secondary education?“. So haben weltweit 61 Millionen Kinder im Grundschulalter, 60 Millionen im frühen Sekundarschulalter und 142 Millionen im oberen Sekundarschulalter keinen Zugang zur Schule.
Hauptursachen sind vor allem Geschlechterungerechtigkeiten, Wohnort und Armut, bewaffnete Konflikte sind ebenfalls ein Hindernis für einen regelmäßigen Schulbesuch.
Bildung ist in vielen Gesellschaften noch immer ein Privileg der wenigen, die sich Bildung leisten können, und keineswegs ein Recht für alle.
Vielen Kindern und Jugendlichen aus sozial schlechter gestellten Familien bleibt die Verwirklichung ihres Rechts auf Bildung verwehrt. Die meisten Kinder und Jugendliche ohne Schulzugang leben in Subsahara-Afrika. Die Länder mit den höchsten Raten der Kinder ohne Schulbildung weltweit sind Süd Sudan (68 Prozent), Liberia (62 Prozent), Eritrea (57 Prozent), Äquatorialguinea (56 Prozent), Sudan (44 Prozent) und Djibouti (41 Prozent).
Auch wenn immer noch viele Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Bildung haben, sinkt ihre Zahl immer weiter, dennoch muss der Kampf um Bildung für jedes Kind und Jugendlichen weitergehen und eine Chancengleichheit für jeden Schüler geschaffen werden.
Organisationen wie die UNESCO setzen sich weltweit für das Recht auf Bildung ein, denn jedes Kind auf der Welt hat das Recht auf dieses.
{von Emily Voß}